Verkehrsrecht

Das als „Verkehrsrecht“ bezeichnete Rechtsgebiet umfasst eigentlich zwei und auch noch völlig unterschiedliche Rechtsgebiete. Das „erste“ Verkehrsrecht betrifft die Regulierung von Schäden nach einem Verkehrsunfall. Hierzu gehören die folgenden Stichworte: include 'verbinden.php'; // Ihre Verbindungsdatei $db = verbinden(); // Holt die PDO-Verbindung in die Variable $db

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Fahrverbot
Das Regelfahrverbot laut Bu&szlig;geldkatalog ist in &sect; 4 BKatV geregelt. Zu beachten ist bei Geschwindigkeits&uuml;berschreitungen insoweit zus&auml;tzlich, dass ein Fahrverbot auch dann regelm&auml;&szlig;ig in Betracht kommt, wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft einer Geldbu&szlig;e wegen Geschwindigkeits&uuml;berschreitung von mindestens 26 km/h erneut eine Geschwindigkeits&uuml;berschreitung von mindestens 26 km/h begangen wird.<br />

Tipp: Wussten Sie schon, dass Sie im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls die Rechtsanwaltskosten in dieser Sache als Rechtsverfolgungskosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt bekommen? Sie können die Schadenregulierung also ohne weiteres uns überlassen und brauchen sich nicht selbst zu kümmern.

Das „zweite“ Verkehrsrecht ist das öffentlichrechtliche, welches die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr zum Gegenstand hat. In beiden Fällen sind wir für Sie da.